Der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages hat am Freitag das Wiederaufbaubegleitgesetz als Reaktion auf die erheblichen Schäden durch das Hochwasser im Juni 2013 beschlossen. In dem Gesetz sollen einzelne Vorschriften des Landesrechts novelliert werden, um den Wiederaufbau zu erleichtern und eine Verbesserung des Hochwasserschutzes zu erreichen.

Dazu erklärt Andreas Heinz, Ausschussmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft in der CDU-Landtagsfraktion: "Es war wichtig, dass wir schnell eine gesetzliche Grundlage schaffen, die den Wiederaufbau erleichtern und beschleunigen sowie einen besseren Hochwasserschutz gewährleisten. Außerdem tragen die enthaltenen Vereinfachungen wesentlich zur Entbürokratisierung bei. Deshalb bin ich froh, dass heute der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft den Weg für die abschließende Verabschiedung im Sächsischen Landtag freigemacht hat. Insbesondere die Änderungen des Sächsischen Wassergesetzes, des Naturschutzgesetzes und der Gemeindeordnung des Freistaates erleichtern das Ziel, Baumaßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes zu beschleunigen und gleichzeitig eine Umweltverträglichkeit zu wahren."

Mit dem neuen Wiederaufbaubegleitgesetz soll es künftig einfacher sein, bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen von Grundstücken, Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Außerdem soll bei kleineren und unwesentlichen Bauplanänderungen kein komplett neues Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein.