(Dresden, 11. April 2019) Heute debattierte der Sächsische Landtag in einer Aktuelle Stunde auf Antrag der Koalitionsfraktionen über bezahlbares Wohnen für alle.

Dazu sagt der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Fritzsche: „Die CDU stellt sich gegen grüne und linke Enteignungsfantasien! Durch Enteignung von Wohnungsunternehmen entsteht keine einzige neue Wohnung. Sie müssen gebaut werden. Aber die Enteignungsüberlegungen sorgen dafür, dass potentielle Investoren verschreckt werden. Es ist ein fatales Signal in den Wohnungsmarkt zur Unzeit!"

„In Sachsen finden wir angespannte Wohnungsmärkte in Leipzig und Dresden und in einigen Gemeinden des unmittelbaren Speckgürtels der Metropolen. Und auch dort vorrangig in bestimmten Lagen und Größen. Keine Frage: Die Mieten sind gestiegen, aber mit Blick auf den gesamten Freistaat auf ein moderates Niveau. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften (VSWG) hat in seiner aktuellen Untersuchung zur Bezahlbarkeit des Wohnens in Sachsen klar ermittelt, dass im Freistaat kein Mietenproblem sondern wenn, ein Einkommensproblem vorliegt", so Fritzsche.

Der CDU-Wohnungspolitiker betont: „Der ländliche Raum kann einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der großen Städte leisten! Deshalb ist es für uns als CDU besonders wichtig, soziale Wohnraumförderung nicht verengt auf die großen Städte zu betrachten. Mit Augenmaß fördern wir den Sozialwohnungsbau in Leipzig und Dresden und wir unterstützen die Eigentumsbildung und den Erhalt sowie Umbau, insbesondere den altersgerechten Umbau von Wohneigentum im ländlichen Raum."

Hintergrund

Seit diesem Jahr fördern wir mit der Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum und reichen ein staatlich gefördertes Darlehen für die Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum aus. Hierfür stehen 40 Millionen Euro bereit! Damit werden insbesondere für junge Familien attraktive Lebensperspektiven im ländlichen Raum eröffnet und für diejenigen, welche dort verwurzelt sind, wird die Möglichkeit zum Erhalt des Eigentums gegeben.