(Dresden, 10. April 2019) Heute beschloss der Sächsische Landtag den Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein geändertes Justizgesetz.

Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: "Gemeinnützige Vereine leisten einen wichtigen und wertvollen Dienst für unsere Gesellschaft. Deshalb haben wir auf unsere Initiative hin eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, die diese Vereine jetzt direkt entlastet."

Modschiedler: "Künftig sind gemeinnützige Vereine von allen Eintragungsgebühren in Vereinsregistersachen befreit. Damit entfallen die bisherigen Gebühren bei Ersteintragungen von 75 Euro und bei Änderungen von 50 Euro."

"Das ist konkrete und gute Politik, die direkt bei den Menschen ankommt. Damit stärken wir weiter das ehrenamtliche Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.", betont der CDU-Rechtspolitiker.

   

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