(Dresden, 20. März 2024) Heute hat der Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Änderung des Privatrundfunkgesetzes verabschiedet. Dabei ging es auch um die ursprünglich geplante UKW-Abschaltung. Die CDU hat sich schon seit längerem dafür eingesetzt, dass die Sender diese Frequenzen weiter nutzen können.

Dazu sagt der CDU-Medienpolitiker Andreas Nowak: „Wir haben als CDU versprochen, die gesetzlich verbindliche UKW-Abschaltung zum Jahr 2025 aufheben. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Radiosender. Sie werden nicht mehr durch Konkurrenz aus anderen Bundesländern oder dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk benachteiligt. Radiowellen machen schließlich nicht den Grenzen der Bundesländer Halt.“

„Der vorübergehende Erhalt von UKW ist darüber hinaus auch ein Beitrag zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Denn so können im Alarmfall weite Teile der Bevölkerung schnell und unkompliziert gewarnt werden und das zusätzlich zu den neuen technischen Möglichkeiten über DAB oder die Warn-Apps. Und wir sichern damit auch die Freiheit im Radiomarkt.“

„Die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz hat ergeben, dass der Markt das Thema UKW-Abschaltung über kurz oder lang regeln wird. Ein Sender muss für Verbreitung über DAB 250.000 Euro und für die UKW-Distribution 1,5 Mio. Euro im Jahr ausgeben. Schon deshalb werden die Radiosender auf DAB wechseln. Aber wir wollen niemandem diesen Wechsel vorschreiben oder ihn gängeln!“