(Dresden, 15. Januar 2018) Heute hat der Kulturausschuss des Sächsischen Landtages Experten zu einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu Änderungen des Sächsischen Kulturraumgesetzes angehört.

Dazu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler: „In der heutigen Anhörung würdigten die Sachverständigen das Kulturraumgesetz als bundesweit einmaliges Erfolgsmodell. Es ist das Markenzeichen des Kulturlandes Sachsen und wesentliche Grundlage einer verlässlichen Kulturfinanzierung im gesamten Freistaat."

Fiedler betont: „Die jetzt im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen festgeschriebene Mittelerhöhung von mindestens 94,7 Millionen Euro pro Jahr – und damit auf dem Stand 2017 – wird weiter zur Sicherung der vielfältigen Kulturlandschaft in ganz Sachsen beitragen. Weiterhin bewerten die Experten die Festschreibung der kulturellen Bildung sowie die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit der Kulturbeiräte als positiv, in dem die Kulturkonvente künftig Ablehnungen der Vorschläge schriftlich begründen müssen."

„Und natürlich habe ich auch Verständnis für die weiterhin bestehenden finanziellen Bedarfe der sächsischen Kulturlandschaft. Wir werden diese aufgreifen und im Zuge der Verhandlungen für den kommenden Doppelhaushalt 2019/2020 diskutieren", blickt die CDU-Kulturpolitikern voraus.