(Dresden, 15. April 2025) Heute hat Prof. Dr. Christoph Gröpl sein Rechtsgutachten zur Auskömmlichkeit und Zweckbindung des Generationenfonds vorgestellt. Der Staats- und Verwaltungsrechtler forscht und lehrt an der Universität des Saarlandes. Sein Gutachten beleuchtet die verfassungsrechtlichen Maßgaben für den Umgang mit dem Generationenfonds und wurde vom SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, DSTG Sachsen, BSBD Sachsen, SLV und vom Sächsischen Richterverein in Auftrag gegeben.
Zum Gutachten sagt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Jan Löffler: „Wir sehen in den Ergebnissen des Gutachtens von Prof. Gröpl zum Generationenfonds eine gute Diskussionsgrundlage. Besonders hervorzuheben ist die Klarstellung, dass ‚auskömmliche Vorsorge‘ grundsätzlich eine vollständige Finanzierung der Versorgungs- und Beihilfeansprüche durch das Vorsorgevermögen bedeutet. Diese Einschätzung bekräftigt unsere Position als CDU!“
„Die Ergebnisse des Gutachtens stärken den Generationenfonds in seiner bestehenden Ausgestaltung. Sie unterstreichen die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzpolitik als Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen. Für uns als CDU steht fest, dass strukturelle Haushaltsprobleme nicht durch den Griff in die Vorsorgerücklagen gelöst werden.“
„Sachsen braucht jetzt einen Ordnungshaushalt, der in der anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Lage anfängt, die Staatsfinanzen neu zu strukturieren und zu konsolidieren. Dabei reicht es nicht, einzelne Leuchtturmprojekte zu fördern. Vielmehr ist eine ausgewogene und breit angelegte Entwicklung über den gesamten Freistaat erforderlich. Mit Blick auf diese Aufgabe bleibt es unverzichtbar, dass wir die Weichen für eine verantwortungsvolle und generationengerechte Finanzpolitik stellen.“