(Dresden, 15. April 2025) Heute hat die im Dezember 2024 vom Sächsischen Landtag eingesetzte Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie ihre Tätigkeit aufgenommen. Ziel der Kommission ist es, die in den Jahren 2020 bis 2023 getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen umfassend zu analysieren, um daraus Schlussfolgerungen für die zukünftige Krisenprävention und -bewältigung zu ziehen.

Dazu erklärt der CDU-Arbeitskreisvorsitzende Martin Modschiedler: „Heute ist der inhaltliche Startschuss für eine transparente und objektive Aufarbeitung der Corona-Pandemie gefallen. Dabei möchte ich betonen: Uns geht es nicht darum, mit dem Wissen von heute Schuldzuweisungen für Entscheidungen von damals vorzunehmen. Vielmehr wollen wir als Gesellschaft aus den Erfahrungen lernen und die Resilienz unseres Gemeinwesens stärken. Dazu brauchen wir als Politik die Erkenntnisse, den Rat und die Mitwirkung von Wissenschaft, Wirtschaft und aus der Mitte der Gesellschaft.“

CDU-Rechtspolitiker Modschiedler weiter: „Bis zum geplanten Abschlussbericht Ende 2027 wird sich die Kommission mit einem breiten Themenspektrum öffentlich auseinandersetzen. Zu diesen Einzelthemen werden wir eine Vielzahl von Sachverständigen, Betroffenen und Entscheidungsträgern einladen und anhören, um die unterschiedlichsten Perspektiven in unsere Arbeit einfließen zu lassen.“

Zu den zentralen Themen, mit denen sich die Kommission beschäftigen wird, gehören:

• Institutionelle Sicherung von Grundrechten: Insbesondere die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Freiheitsgrundrechten in Krisensituationen.

• Präventive, eindämmende und unterstützende Maßnahmen: In der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, mit besonderem Fokus auf vulnerable Gruppen.

• Kritische Infrastruktur: Beleuchtung der Funktionsfähigkeit von Verwaltung, Justiz und Bestattungswesen in Krisenlagen.

• Betreuungs- und Bildungseinrichtungen: Analyse der langfristigen Folgen der Pandemie auf Kitas, Schulen, Hochschulen und Volkshochschulen.

• Soziale Einrichtungen und Familien: Mit Fokus auf Krisennotdienste, Kinder- und Jugendschutz sowie Alleinerziehende.

• Einrichtungen der Kultur, des Sports und der Freizeit sowie Kirchen und religiöse Vereinigungen: Mit Fokus auf die besonderen Herausforderungen für die Kultur.

• Vorsorge hinsichtlich medizinischer Produkte, Materialien und Einrichtungen: Stärkung der nationalen Versorgungssicherheit und Entwicklung von Bevölkerungsschutzkonzepten.

• Schlussfolgerungen für eine effektive Vorsorge, Früherkennung und Bekämpfung von Krisen und Katastrophen: Entwicklung einer effizienten Vernetzung der verantwortlichen Akteure über Pandemien hinaus.

• Information und Kommunikation in Krisenlagen: Entwicklung barrierefreier und mehrsprachiger Leitlinien.

• Finanzielle Vorsorge: Analyse der Kosten der Pandemie und Empfehlungen für schnelle und zielgenaue Hilfen in zukünftigen Krisen.

• Wahrung der Rechte des Sächsischen Landtages: Stärkung der Rolle des Parlaments und der Beteiligung der Abgeordneten in Krisensituationen.