(Dresden, 17. April 2025) Heute ging es bei der öffentlichen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages um die zukünftigen Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen.
Dazu sagt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Kritisch, direkt, aber auch konstruktiv verlief die heutige Anhörung. Im Grunde bestätigen die Sachverständigen – gerade aus der kommunalen Familie –, dass die Struktur des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) eine solide Basis bildet, die unbedingt beibehalten werden sollte. Hier beneiden uns viele andere Bundesländer. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass massive Herausforderungen bestehen – insbesondere vor dem Hintergrund einer angespannten wirtschaftlichen Lage und begrenzter finanzieller Spielräume auf allen Ebenen.“
„Der kommunale Finanzausgleich bleibt ein zentrales finanzpolitisches Instrument für Stabilität und Verlässlichkeit in der Fläche. Uns ist bewusst, dass die Kommunen unter Druck stehen – insbesondere durch stark steigende Sozialausgaben und allgemeine Kostenentwicklungen. Mit gezielten Entlastungen, der Stundung von Rückzahlungen und der Auflösung des kommunalen Vorsorgefonds leisten wir einen konkreten Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte“, so Löffler.
Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner, sagt: „Das FAG kann strukturelle Schieflagen dauerhaft nicht allein lösen - insbesondere im Sozialbereich. Diese Probleme müssen wie im Koalitionsvertrag vereinbart außerhalb des FAG kritisch beleuchtet und nachhaltig adressiert werden.“
Die CDU-Fraktion bekennt sich klar zum Gleichmäßigkeitsprinzip im kommunalen Finanzausgleich. Das gilt in wirtschaftlich guten wie in schwierigen Zeiten. Die Rückmeldungen aus der Anhörung fließen nun in die weitere parlamentarische Beratung des Staatshaushalts ein. „Die Anhörung hat erneut gezeigt: Wir brauchen einen starken kommunalen Raum. Dafür braucht es aber auch eine ehrliche Diskussion über das Leistbare. Ein Finanzausgleich kann nur das verteilen, was vorher erwirtschaftet wurde. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion – solide, gerecht und verantwortungsvoll“, so Wähner.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf umfasst sowohl das Finanzausgleichsmassengesetz als auch Änderungen am Sächsischen Finanzausgleichsgesetz. Trotz deutlich angespannter Haushaltslage sieht der Freistaat umfangreiche Stützungsmaßnahmen vor, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten. Der Freistaat stellt dafür insgesamt 4,261 Milliarden Euro (2025) und 4,108 Milliarden Euro (2026) zur Verfügung. Zu den Stützungsmaßnahmen zählt insbesondere, dass der Freistaat den Kommunen sogenannte Abrechnungsbeträge aus den Jahren 2023 und 2024 – also rückwirkend zu verrechnende Differenzen zwischen prognostizierter und tatsächlicher Finanzausgleichsmasse – in Höhe von 200 Millionen Euro (2025) und 75 Millionen Euro (2026) stundet. Darüber hinaus beteiligt sich der Freistaat zusätzlich mit rund 160 Millionen Euro jährlich an der Finanzierung kommunaler Sozialausgaben. Diese finanziellen Entlastungen erfolgen in einer Zeit, in der auch auf Landesebene die Spielräume eng sind. Sie sind Ausdruck eines klaren politischen Willens: Der Freistaat lässt seine Kommunen nicht allein – auch wenn die Haushaltslage im Land selbst kaum Luft lässt.