(Dresden, 24. Juni 2025) Heute hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen der CDU einen Antrag beschlossen, der die Staatsregierung auffordert, sich gegenüber dem Bund für die kommunale Ebene einzusetzen. Dabei soll dieser den Landkreisen, Städten und Gemeinden die Mehrausgaben erstatten, die durch Bundesgesetze verursacht werden.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ haben wir in unserer Sächsischen Verfassung seit Langem verankert. Es bildet das Fundament eines ausgewogenen Miteinanders zwischen Land und Kommunen: Wer Aufgaben überträgt, muss für die entsprechende finanzielle Ausstattung sorgen. Dieses Prinzip schützt unsere Kommunen vor Überforderung.“
„Mittlerweile ist das Prinzip auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU und SPD angekommen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt allerdings kommt es darauf an, dass diesem Bekenntnis auch die konsequente Umsetzung folgt – im Sinne klarer gesetzlicher Regelungen, verlässlicher Finanzflüsse und praktikabler Lösungen für Länder und Kommunen.“
„Die Linke bringt mit ihrem Antrag ein zentrales Prinzip auf den Punkt, dem wir als CDU-Fraktion in seiner Grundlogik zustimmen können. Deshalb haben wir ihn an mehreren Stellen nachgeschärft und ihm in geänderter Fassung zugestimmt. Er wird durch unseren Änderungsantrag in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise weiterentwickelt – ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren.“
„Wir verbinden damit ein klares Signal: Sachsen steht zu seinen Kommunen – und der Bund muss sich seine strukturelle Verantwortung dauerhaft wahrnehmen und bezahlen, wenn er bestellt.“
Hintergrund:
Das sogenannte Konnexitätsprinzip ist ein Grundsatz im Staatsrecht. Es besagt, dass die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von derjenigen öffentlichen Einheit zu tragen sind, die die Entscheidung darüber getroffen hat. Einfach ausgedrückt: Wer bestellt, bezahlt.