(Dresden, 26. Juni 2025) Heute hat der Landtag das fünfte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen (FAG) beschlossen. Es legt die Finanzausgleichsmassen für die Jahre 2025 und 2026 fest und regelt die Höhe und Verteilung der Mittel an die kommunale Ebene.
Dazu sagt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner: „Der CDU ist bewusst, dass die Finanzlage der Kommunen - insbesondere der Landkreise und kreisfreien Städte - angesichts steigender Soziallasten mehr als angespannt ist. Deshalb war unser oberstes Ziel, den Doppelhaushalt 2025/2026 rechtzeitig vor der Sommerpause zu beschließen. Mit dem kommunalen Finanzausgleich sorgen wir für die Planungssicherheit der Landkreise, Städte und Gemeinden!“
„Erst mit dem Beschluss dieses Gesetzes wirken die teilweise außerordentlichen Stützungsbeträge für den kommunalen Finanzausgleich in Höhe von annähernd einer Milliarde Euro! Fast 800 Mio. Euro davon bedeuten eine zusätzliche Inanspruchnahme des Landeshaushalts zugunsten der Kommunen. Dieser Betrag fehlt letztlich für andere Ausgaben des Freistaates. Das ist ein starkes Bekenntnis für die Verbundenheit mit der kommunalen Familie!“
„Wir reagieren auch auf die Zahlen der Mai-Steuerschätzung und federn die Steuermindereinnahmen der kommunalen Ebene über eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse um 115 Mio. Euro ab. Und wir haben im neuen Sachsenfonds um einen kommunalen Arm ergänzt. Damit soll aus dem Fondsvermögen ausdrücklich die kommunale Investitionskraft gestärkt werden. Das wird im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden gemacht!“
„Wir geben die Feuerschutzsteuer wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2026 komplett an die kommunale Ebene weiter und garantieren dies auch in den Folgejahren.“
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Mehr Informationen zum neuen Doppelhaushalt für Sachsen finden Sie auch auf unserem Weblog unterwww.haushaltskompass-sachsen.de