(Dresden, 29. August 2025) Heute wurde im Infrastruktur-Ausschuss des Landtages der Entwurf zum Landesplanungsgesetz und der entsprechende Änderungsantrag der Koalition und des BSW angehört. Ziel ist die Verbesserung der planungsrechtlichen Vorschriften und akzeptanzfördernden Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien.
Dazu sagt der Sprecher für Infrastruktur der CDU-Fraktion, Ingo Flemming: "Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Verhinderung einer sogenannten Superprivilegierung der Windenergieanlagen. Denn die würde bedeuten, dass Windräder praktisch überall genehmigt werden könnten, solange sie nicht ausdrücklich verboten sind – also nicht nur in eigens ausgewiesenen Windenergiegebieten. Das wäre der Fall bei der drohenden Nichterreichung des derzeitigen 2-Prozent-Flächenziels bis 2027. Deshalb passen wir das Ziel auf das Mindestmaß nach der Bundesgesetzgebung auf 1,3-Prozent an. Ebenso wird die Flexibilisierungsklausel verlängert."
"Außerdem wollen wir mit dem Gesetz die Interessen von Kommunen, Bürgern und Investoren noch stärker berücksichtigen. Denn der Ausbau von Windenergie braucht die Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort. Ab 2026 soll es für neue Anlagen deshalb die Pflichtabgabe auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Das macht bei einem durchschnittlichen Windrad bis zu 40.000 Euro aus. Dieses Geld soll den betroffenen Gemeinden zugutekommen."