(Dresden, 27. Juni 2018) Heute hat der Sächsische Landtag u.a. mit den Stimmen der CDU das Sächsische Dienstrecht weiterentwickelt.

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen konnten wesentliche Punkte darin verankert werden: Zum Beispiel werden die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher erhöht. Es wird künftig einen 10-prozentigen Zuschlag für Beamte des Polizei- und Justizvollzugsdienstes geben, die über ihren Ruhestand hinaus arbeiten. Und Beamte, die in Ausübung ihres Dienstes einen Schaden erleiden, sollen künftig die gerichtlich zuerkannten Schmerzensgeldansprüche vom Freistaat Sachsen erstattet bekommen.

Dazu sagt der CDU-Innenpolitiker Rico Anton: „Die CDU würdigt das hohe Engagement der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher. Sie leisten eine wichtige Aufgabe in ihren Gemeinden! Mit der Anpassung fördern wir das Ehrenamt."

„Wer länger Dienst für Sachsen leistet, soll auch mehr Geld bekommen! 10 Prozent Zuschlag für Polizisten und Justizbeamte, die ihren Ruhestand nach hinten verschieben, sind ein deutliches Signal. Das macht Sachsen sicherer!", so Anton.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Michel, sagt: „Mit dem heutigen Beschluss belohnen wir diejenigen, die sich ehrenamtlich in ihrer Gemeinde als Bürgermeister engagieren. Wir würdigen die Polizei- und Justizbeamten die mehr leisten und helfen denjenigen, die im Dienst zu Schaden kamen. Das ist gute CDU-Politik!"